Die nachfolgende Checkliste fasst noch einmal die wichtigsten Fragen zusammen, die zu klären sind, bevor man sich dafür entscheidet, die Nachfolgeberatung in das Leistungsportfolio der Kanzlei aufzunehmen.

 
Checkliste: Nachfolgeberatung als neues Beratungsfeld
Organisatorische Rahmenbedingungen:

Sollen die betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen

  • innerhalb der bestehenden Kanzlei erbracht werden oder
  • auf eine selbstständige Gesellschaft ausgegliedert werden oder
  • durch eine Kooperation mit Unternehmensberatern erfolgen?

Personelle Voraussetzungen:

  • Welche Tätigkeiten sollen vom Kanzleiinhaber erbracht werden und welche Tätigkeiten können auf Mitarbeiter delegiert werden?
  • Soll sich eine Person auf die Nachfolgeberatung spezialisieren?

Fachliche Voraussetzungen:

  • Wer soll sich das erforderliche Fachwissen aneignen?
  • Welche Fortbildungsmöglichkeiten sollen genutzt werden (Bücher, Fachzeitschriften, Seminare)?

Zeitliche Voraussetzungen:

  • Kann der Kanzleiinhaber/qualifizierte Mitarbeiter die Beratung zeitlich leisten?

Technische Voraussetzungen:

  • Sind die erforderlichen EDV-Programme beim derzeitigen EDV-Anbieter vorhanden oder müssen zusätzliche Programme beschafft werden?

Versicherung:

  • Ist die Nachfolgeberatung durch die bestehende Haftpflichtversicherung abgedeckt? (im Zweifel mit dem Versicherer klären)
Beratungsvertrag:
Soll ein getrennter Beratungsvertrag über die nichtsteuerliche Beratung abgeschlossen werden, damit diese Beratung klar von der steuerlichen Beratung abgegrenzt ist?
 
Rechtliche Hinweise:
Berufsrecht: Die Nachfolgeberatung ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar (§ 57 StBerG).
Gewerblichkeit: Die Nachfolgeberatung ist keine unzulässige gewerbliche Tätigkeit.
Rechtsberatung: Die betriebswirtschaftliche Nachfolgeberatung ist keine unzulässige Rechtsberatung lt. Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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