Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Werbekosten
Eigener Kontenplan SKR 03
  4600
IKR  
6870 SKR 04
  6600
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Unentgeltliche Zuwendung von Waren ohne USt
Eigener Kontenplan SKR 03
  8949
IKR  
5429 SKR 04
  4679
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Grundsätzlich ist die unentgeltliche Abgabe von Warenproben nicht steuerbar, sofern sie aus unternehmerischen Gründen, insbesondere Werbezwecken, erfolgt.

Die Buchung des Wertes der Warenmuster erfolgt auf das Konto "Werbekosten"4600 (SKR 03) bzw. 6600 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Unentgeltliche Zuwendung von Waren ohne USt" 8949 (SKR 03) bzw. 4679 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Werbekosten

an Unentgeltliche Zuwendung von ­Gegenständen ohne USt

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