StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*]
Die unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks erfolgt i.d.R. auf nahe Angehörige (insb. Abkömmlinge) i.R. einer vorweggenommenen Erbregelung und ist in der Besteuerungspraxis häufig anzutreffen. Zu beachten ist, dass die einkommensteuerlichen Rechtsfolgen einer unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Übertragung entscheidend von der weiteren Nutzung des Objekts durch den Grundstücksübernehmer abhängen. Der Beitrag zeigt die verschiedenen Fallgruppen und ihre ertragsteuerlichen Folgen auf und gibt Hinweise zur Gestaltung.
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