Möglichkeit der Option eröffnet Handlungsspielraum: Unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze ist die entgeltliche Übertragung eines im Inland belegenen Grundstücks als Lieferung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1, 7 Satz 1 UStG zwar grundsätzlich umsatzsteuerbar, aber gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Etwas anderes gilt nur im Falle einer Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG, da der Umsatz in diesem Fall bereits nicht umsatzsteuerbar ist. Bei einer umsatzsteuerfreien Grundstückslieferung hat der Grundstücksverkäufer nach § 9 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 UStG das Recht auf die Steuerbefreiung zu verzichten (sog. Umsatzsteueroption). Mit dem Instrument der Umsatzsteueroption haben die Parteien mithin einen Handlungsspielraum, das umsatzsteuerliche Schicksal der Grundstückslieferung zu "gestalten", während diese "Gestaltungsmöglichkeit" nicht auch für Vorrichtungen in dem oben beschriebenen Sinne zur Verfügung steht.

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