Erfolgt die Reparatur auf Grund der Verkäufer- bzw. Händlergarantie, stellen sich die Fragen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen Händler und Hersteller nicht. In die diesbezügliche Leistungsbeziehung zwischen Kunde und Händler ist der Hersteller nicht eingebunden. Im Verhältnis zum Kunden liegt – mangels Entgelts – keine steuerbare Leistung vor.[40]

[40] Bei den Verkäufergarantien kann es in der Folge zu umsatz- und versicherungssteuerlichen Rechtsproblemen kommen, auf die hier der Vollständigkeit halber hingewiesen wird, vgl. u.a. Gries/Grünwald, MwStR 2023, 283; Möser, DStR 2022, 2025; Herold, GStB 2021, 371.

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