Erfolgt die Reparatur auf Grund der Verkäufer- bzw. Händlergarantie, stellen sich die Fragen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen Händler und Hersteller nicht. In die diesbezügliche Leistungsbeziehung zwischen Kunde und Händler ist der Hersteller nicht eingebunden. Im Verhältnis zum Kunden liegt – mangels Entgelts – keine steuerbare Leistung vor.[40]
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