Die FinVerw wird die Renditekennzahlen über die oben genannten Zwecke hinausgehend u. U. dazu einsetzen, eine Plausibilisierung, Verprobung oder Schätzung vorzunehmen. Wann das der Fall ist, bleibt ungewiss. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Grundsätze des BMF weiterhin gelten, wonach gewinnorientierte Methoden auch für Schätzungs- und Verprobungszwecke grundsätzlich heranziehbar sind und im Einzelfall entschieden wird, inwieweit dies zu sachgerechten Ergebnissen führt. Dies ist methodisch nicht unbedenklich und kann allenfalls Anlass zu weiteren Prüfungshandlungen sein, nicht jedoch für eine automatische Korrektur der Verrechnungspreise. Die Bestimmung der Vergleichsmargen erfolgt oft mithilfe von Datenbankanalysen ("Datenbankanalyse").

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