Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen den Detailgrad des BMF-Schreibens sowie die Absicht der Finanzverwaltung, die Förderung aufgrund des § 35c EStG durchaus pragmatisch und sogar weitherzig administrieren zu wollen. Der zweite Teil des Beitrags, der in der nächsten Ausgabe des EStB erscheinen wird, wird sich eingehend mit den übrigen Regelungen der aktuellen Verwaltungsvorschrift befassen.

 

Service: BMF v. 14.1.2021 – IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006 – DOK 2021/0031094, EStB 2021, 75 (Bleschick); Bleschick, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) (II), EStB 6/2021 abrufbar unter steuerberater-center.de

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