Rz. 20
[Autor/Stand] Die Bewirtschaftungskosten in Anlage 40 sind von der Grundstücksart und der Restnutzungsdauer abhängig. Es sind folgende pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent des Rohertrags des Grundstücks nach § 254 BewG maßgebend:
Restnutzungsdauer | Grundstücksart | ||
---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | |
Ein- und Zweifamilienhäuser | Wohnungseigentum | Mietwohngrundstück | |
≥ 60 Jahre | 18 | 23 | 21 |
40 bis 59 Jahre | 21 | 25 | 23 |
20 bis 39 Jahre | 25 | 29 | 27 |
< 20 Jahre | 27 | 31 | 29 |
Rz. 21
Beispiel
Ein Mietwohngrundstück ist im Jahr 1970 bezugsfertig errichtet worden. Somit ergibt sich zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 ein Alter von 52 Jahren. Aufgrund der nach Anlage 38 zum BewG maßgebenden wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren beträgt die Restnutzungsdauer des Mietwohngrundstücks 28 Jahre.
[Autor/Stand]
Die Bewirtschaftungskosten sind nach Anlage 40 zum BewG in Abhängigkeit von der Grundstücksart und der Restnutzungsdauer mit 27 % zu berücksichtigen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen