Rz. 20

[Autor/Stand] Die Bewirtschaftungskosten in Anlage 40 sind von der Grundstücksart und der Restnutzungsdauer abhängig. Es sind folgende pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent des Rohertrags des Grundstücks nach § 254 BewG maßgebend:

 
Restnutzungsdauer Grundstücksart
1 2 3
Ein- und Zweifamilienhäuser Wohnungseigentum Mietwohngrundstück
≥ 60 Jahre 18 23 21
40 bis 59 Jahre 21 25 23
20 bis 39 Jahre 25 29 27
< 20 Jahre 27 31 29
 

Rz. 21

 

Beispiel

Ein Mietwohngrundstück ist im Jahr 1970 bezugsfertig errichtet worden. Somit ergibt sich zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 ein Alter von 52 Jahren. Aufgrund der nach Anlage 38 zum BewG maßgebenden wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren beträgt die Restnutzungsdauer des Mietwohngrundstücks 28 Jahre.

[Autor/Stand]

Die Bewirtschaftungskosten sind nach Anlage 40 zum BewG in Abhängigkeit von der Grundstücksart und der Restnutzungsdauer mit 27 % zu berücksichtigen.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.11.2022
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.11.2022

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