BMF: Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG

Das BMF hat die Verbraucherpreisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben.

Die im Rahmen des Ertragswertverfahrens anzusetzenden Bewirtschaftungskosten sind die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden

  • Verwaltungskosten,
  • Betriebskosten,
  • Instandhaltungskosten und
  • das Mietausfallwagnis

Durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckte Kosten bleiben unberücksichtigt. Zinsen für Hypothekendarlehen und Grundschulden oder sonstige Zahlungen für auf dem Grundstück lastende privatrechtliche Verpflichtungen bleiben ebenfalls außer Ansatz.

Pauschalierte Bewirtschaftungskosten nach Anlage 23 zum BewG

Die Bewirtschaftungskosten sind mit den nach Maßgabe des § 187 Abs. 3 BewG an den Bewertungsstichtag angepassten Einzelansätzen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie das Mietausfallwagnis aus der Anlage 23 BewG zu berücksichtigen. Ein Ansatz in tatsächlicher Höhe oder nach Erfahrungssätzen kommt nicht in Betracht.

Die Anpassung erfolgt mit dem Prozentsatz, um den sich der Verbraucherpreisindex für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Bewertungsstichtag vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Die indizierten Bewirtschaftungskosten sind für alle Bewertungsstichtage des Kalenderjahres anzuwenden.

Verbraucherpreisindizes 2024

Die Verbraucherpreisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 hat das BMF nun bekannt gegeben:

  • Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2023 (2020 = 100): 117,8
  • Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 (2020 = 100): 77,1

BMF, Schreiben v. 29.1.2024, IV D 4 - S 3224/23/10001 :002

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