Rz. 16

[Autor/Stand] Der Gebäudesachwert wird auf Grundlage des Gebäuderegelherstellungswerts ermittelt. Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich aus der Multiplikation der maßgebenden Regelherstellungskosten (gewöhnliche Herstellungskosten; s. Rz. 30) mit dem maßgebenden Baupreisindex für Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (s. Rz. 65) und der Brutto-Grundfläche des Gebäudes (s. Rz. 88). Die Regelherstellungskosten ergeben sich unter Berücksichtigung von Gebäudeart (s. Rz. 38) und Gebäudestandard (s. Rz. 50) aus Anlage 24, Teil II zum BewG.

 

Rz. 17

[Autor/Stand] Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts ist vom Gebäuderegelherstellungswert eine Alterswertminderung (s. Rz. 136) abzuziehen. Die Alterswertminderung bestimmt sich nach dem Alter des Gebäudes am Bewertungsstichtag und der typisierten wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes, die sich aus Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022 ergibt. Die Wertminderung wegen Alters ist im Ergebnis nunmehr auf 70 % begrenzt, weil der Gebäudesachwert nach § 190 Abs. 4 Satz 5 BewG i.d.F. bis 31.12.2022 regelmäßig mit mindestens 30 % des Gebäuderegelherstellungswerts anzusetzen ist. Vgl. zur schematischen Darstellung des für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 geltenden Sachwertverfahrens § 189 BewG Rz. 29.1.

 

Rz. 18

[Autor/Stand] Im Einzelfall kann sich unter bestimmten Voraussetzungen die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verlängern oder verkürzen. In diesen Fällen ist das Baujahr des Gebäudes entsprechend (fiktiv) zu verschieben (vgl. dazu Rz. 150 ff.).

 

Rz. 19– 22

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge