Rz. 185
[Autor/Stand] Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Gebäuden oder selbstständigen Gebäudeteilen, die eine verschiedene Bauart aufweisen, unterschiedlich genutzt werden oder die in verschiedenen Jahren bezugsfertig geworden sind, ist jedes Gebäude und jeder Gebäudeteil für sich zu bewerten.[2] Ist ein Grundstück z.B. mit einem Zweifamilienhaus und einer nebenstehenden Doppelgarage bebaut, ergibt die Summe aus dem Gebäudesachwert des Zweifamilienhauses und dem Gebäudesachwert der Doppelgarage den Gebäudesachwert des Grundstücks. Die Regelherstellungskosten, die Gebäudeart, der Gebäudestandard, der Baupreisindex, die Brutto-Grundfläche und die Alterswertminderung werden somit gesondert für jedes Gebäude bzw. für jeden selbstständigen Gebäudeteil ermittelt.
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