Rz. 161

[Autor/Stand] Auch für die Bewertung unverzinslicher Kapitalforderungen oder Kapitalschulden gilt der gleich lautende Ländererlass vom 10.10.2010.[2]

aa) Berechnung bei Tilgung in einem Betrag

 

Rz. 162

[Autor/Stand] Unverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden, die in einem Betrag fällig werden

 

Beispiel 1:

 
Besteuerungszeitpunkt 18.10.2010
Nennwert 80 000 EUR
Fälligkeit 2.3.2013
Laufzeit (18.10.2002 bis 2.3.2005) 2 Jahre, 4 Monate, 15 Tage

Berechnung:

 
Abzinsungsfaktor für 3 Jahre (Tabelle 1) 0,852
Abzinsungsfaktor für 2 Jahre 0,898
Differenz – 0,046
davon (4/12 + 15/360) – 0,017
interpoliert (0,898 – 0,017 =) 0,881
Gegenwartswert am 18.10.2010 (0,881 × 80 000 EUR =) 70 480 EUR
 

Beispiel 2:

(in einem Betrag fällige Kapitalforderung oder Kapitalschuld, die zunächst normal verzinslich ist, und später unverzinslich wird)

 
Besteuerungszeitpunkt 14.6.2010
Nennwert 1 000 000 EUR
Fälligkeit 13.6.2025
14.6.2010 bis 13.6.2015: normal verzinslich (Laufzeit 5 Jahre)  
14.6.2015 bis 13.6.2025: unverzinslich (Laufzeit 10 Jahre)  

Berechnung:

Zunächst ist der Betrag, um den der Nennwert für die Zeit der Unverzinslichkeit der Kapitalforderung oder Kapitalschuld zu mindern ist, mittels einer Abzinsung auf den 14.6.2015 zu berechnen (Abzinsungsbetrag). Anschließend ist er auf den 14.6.2010 abzuzinsen. Der Nennwert ist um den so ermittelten Barwert des Abzinsungsbetrags zu vermindern.

1. Berechnung des Abzinsungsbetrags

 
Abzinsungsfaktor für 10 Jahre (Tabelle 1) 0,585
Barwert der Kapitalforderung oder Kapitalschuld am 14.6.2015  
(0,585 × 1 000 000 EUR =) 585 000 EUR
Abzinsungsbetrag (bezogen auf den 14.6.2015)  
(1 000 000 EUR – 585 000 EUR =) 415 000 EUR

2. Berechnung des Barwerts des Abzinsungsbetrags

 
Abzinsungsfaktor für 5 Jahre (Tabelle 1) 0,765
Barwert des Abzinsungsbetrags (bezogen auf den 14.6.2010)  
(0,765 × 415 000 EUR =) 317 475 EUR
3. Gegenwartswert am 14.6.2010 (1 000 000 EUR – 317 475 EUR =) 682 525 EUR

bb) Berechnung bei Tilgung in Raten

 

Rz. 163

[Autor/Stand] Wenn eine unverzinsliche Kapitalforderung oder Kapitalschuld, die unter § 12 Abs. 3 BewG fällt, in Raten getilgt wird, ist vom Mittelwert einer jährlich vorschüssigen und jährlich nachschüssigen Zahlungsweise auszugehen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BewG). Die Jahresleistungen sind daher stets in der Jahresmitte anzusetzen und unterjährig ist eine lineare Abzinsung zu berücksichtigen. Der Jahreswert ergibt sich aus der Summe der einzelnen Zahlungen innerhalb eines Jahres. Für die Berechnung des Wertes der Forderung ist die Tabelle 2 des gleichlautenden Ländererlasses vom 10.10.2010.[5]

 

Rz. 164

[Autor/Stand] In Punkt 3.1.2 des gleichlautenden Ländererlasses werden zur Ermittlung des Gegenwartswertes unverzinslicher Kapitalforderungen oder Kapitalschulden, die in gleich bleibenden Raten getilgt werden, die folgenden Beispiele vorgegeben:

 

„Beispiel 1:

 
Besteuerungszeitpunkt 14.9.2010
Halbjährliche Rate 6 000 EUR
Fälligkeit der 1. Rate nach dem Besteuerungszeitpunkt 20.9.2010
Fälligkeit der letzten Rate 20.3.2020
Laufzeit (14.9.2010 bis 13.9.2020) 10 Jahre

Berechnung:

 
Vervielfältiger für 10 Jahre (Tabelle 2) 7,745
Jahreswert (2 × 6 000 EUR =) 12 000 EUR
Gegenwartswert am 14.9.2010 (7,745 × 12 000 EUR =) 92 940 EUR
 

Beispiel 2:

 
Besteuerungszeitpunkt 14.6.2010
Vierteljährliche Rate 3 000 EUR
Fälligkeit der 1. Rate nach dem Besteuerungszeitpunkt 20.6.2010
Fälligkeit der letzten Rate 20.12.2019
Laufzeit (14.6.2010 bis 13.3.2020) 9 Jahre, 9 Monate
die gegenüber Beispiel 1 geänderte Zahlungshäufigkeit führt zu einer anderen Laufzeit

Berechnung:

 
Vervielfältiger für 10 Jahre (Tabelle 2) 7,745
Vervielfältiger für 9 Jahre 7,143
Differenz 0,602
davon 9/12 0,452
interpoliert (7,143 + 0,452 =) 7,595
Jahreswert (4 × 3 000 EUR =) 12 000 EUR
Gegenwartswert am 14.6.2010 (7,595 × 12 000 EUR =) 91 140 EUR
 

Beispiel 3: (Aufschubzeit)

 
Besteuerungszeitpunkt 14.6.2010
Vierteljährliche Rate 3 000 EUR
Fälligkeit der 1. Rate nach dem Besteuerungszeitpunkt 20.9.2011
Fälligkeit der letzten Rate 20.12.2019
Laufzeit (14.9.2011 bis 13.3.2020) 8 Jahre, 6 Monate
Aufschubzeit (14.6.2010 bis 13.9.2011) 1 Jahr, 3 Monate

Berechnung:

 
Vervielfältiger für 9 Jahre (Tabelle 2) 7,143
Vervielfältiger für 8 Jahre 6,509
Differenz 0,634
davon 6/12 0,317
interpoliert (6,509 + 0,317 =) 6,826
Jahreswert (4 × 3 000 EUR =) 12 000 EUR
Barwert am 14.9.2011 (6,826 × 12 000 EUR =) 81 912 EUR
Abzinsungsfaktor für 2 Jahre (Tabelle 1) 0,898
Abzinsungsfaktor für 1 Jahr 0,948
Differenz – 0,050
davon 3/12 – 0,013
interpoliert (0,948 – 0,013 =) 0,935
Gegenwartswert am 14.6.2010 (0,935 × 81 912 EUR =) 76 588 EUR”

cc) Befristung bis zum Tod einer Person

 

Rz. 165

[Autor/Stand] Die Vervielfältiger zur Berechnung der Kapitalwerte lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen (insbesondere Leibrenten) sind nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts zu ermitteln und ab dem 1.1. des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel durch das Statistische Bundesamt folgenden Kalenderjahres anzuwenden. Der Kapitalwert ist unter Berü...

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