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[Autor/Stand] Bei der Verkehrswertermittlung nach der WertV[2] sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem Grundstück hinreichend übereinstimmen. Voraussetzung für das Vergleichswertverfahren ist also das Vorhandensein von Vergleichsgrundstücken. Dabei können auch Auskünfte aus der sog. Kaufpreissammlung der örtlichen Gutachterausschüsse als geeignete Vergleichsdaten herangezogen werden.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.12.2009
[2] Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken – Wertermittlungsverordnung (WertV) – v. 6.12.1988, BGBl. I 1988, 2209, zuletzt geändert durch das BauROG v. 18.8.1997, BGBl. I 1997, 2081.

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