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Das BMG errichtet und betreibt ein über das Internet erreichbares Informationsportal. Da das Portal bereits existiert, (www.gesund.bund.de) wird im Gesetz dafür keine Frist gesetzt. Für das BMG ergibt sich somit die Verpflichtung, das Nationale Gesundheitsportal auszubauen und zu aktualisieren. Alle Bürger haben damit einen Zugang zu einheitlichen, allgemein verständlichen und wissenschaftlich gesicherten gesundheits- und pflegebezogenen Informationen. Die Gesundheitskompetenz wird gestärkt und Versorgungspfade werden aufgezeigt. Neben Informationen zu Krankheiten, Krankheitsursachen, medizinischen Therapiemethoden und Präventionsmaßnahmen handelt es sich bei den bereitgestellten Inhalten zu Gesundheit und Pflege u.a. auch um Informationen über:

  • Beratungsangebote und Beratungsstellen (insbesondere die Krebsberatung),
  • Selbsthilfe,
  • Patientenrechte und Patientenleitlinien,
  • Nutzungsmöglichkeiten digitaler gesundheitsbezogener Angebote sowie
  • Verzeichnisse für digitale Gesundheitsanwendungen und digitale Pflegeanwendungen.

Zudem soll das Portal als zentraler Anlaufpunkt für alle Bürger Informationen über laufende Vorhaben der medizinischen Forschung und aktuelle Forschungsergebnisse bieten. Dazu wird insbesondere mit der Medizininformatik-Initiative mit dem Ziel kooperiert, die auch von den Datenschutzbehörden geforderte Transparenz über Forschung mit Routinedaten aus der Patientenversorgung zu schaffen. Die Bereitstellung von Informationen durch das Nationale Gesundheitsportal unterstützt auch die Suche nach einem bestimmten vertragsärztlichen Leistungserbringer (z. B. in einer bestimmten Region oder mit einer bestimmten fachlichen Spezialisierung) sowie nach bestimmten ärztlichen Leistungen. Die individuelle Suche nach weiteren Leistungserbringern wie Krankenhäusern und Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wird ermöglicht (BT-Drs. 19/27652 S. 137 f.).

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