Rz. 2

Neben dem obligatorischen Inhalt des Interoperabilitätsverzeichnisses (§ 386) können weitere technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden aufgenommen werden, die nicht von der gematik festgelegt werden. Dazu gehören z. B. Standards für informationstechnische Systeme zur Unterstützung von Anwendungen, die die Telematikinfrastruktur nutzen, aber keine Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte sind, oder solchen, die außerhalb der Telematikinfrastruktur eingesetzt werden (BT-Drs. 18/5293 S. 55). Es kann sich dabei um Anwendungen handeln, die im Rahmen der Regelversorgung, aber auch im Rahmen von befristeten Maßnahmen, wie Forschungs- und Entwicklungsprojekten, Modellvorhaben, oder im Rahmen von besonderen Versorgungsformen angeboten werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge