Rz. 48

Mittelfristig ist die unionsweite Abschaffung der Regelung der Verpflichtung zur Einreichung einer ZM mit der Einführung einer zwingenden elektronischen Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Umsätzen zwischen Unternehmern in der Europäischen Union geplant. Wenn sämtliche Daten über grenzüberschreitende Leistungen innerhalb der Europäischen Union ohnehin digital aufgezeichnet und gespeichert werden und für die Finanzbehörden einsehbar sind, dann bedarf es keiner (zusätzlichen) manuellen Erklärung und Aufzeichnung dieser Umsätze durch die leistenden Unternehmer mehr.[1] Diese neue Regelung würde dann in der Tat eine Erleichterung für die betroffenen Unternehmer bedeuten. Abzuwarten bleibt allerdings, welche zusätzliche Pflichten die "elektronische Rechnung" für diese Unternehmer zur Folge hat.

Rz. 49 einstweilen frei

[1] Vgl. dazu Sterzinger, UR 2024, 117 in Tz. 12.

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