Darüber hinaus hat die Kommission am 8.12.2022 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15829-2022-INIT/de/pdf und https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15829-2022-ADD-1/de/pdf).

Das größte Problem, das mit der Initiative behoben werden soll, besteht darin, dass den Steuerbehörden keine Informationen zur Überwachung von mit Kryptowerten erzielten Einkünften vorliegen. Aufgrund der fehlenden Meldung von Daten über von Kryptowert-Nutzern erzielte Einnahmen und Einkünfte sind die Steuerverwaltungen kaum in der Lage nachzuvollziehen, ob fällige Steuern auch wirklich gezahlt werden. Kryptowerte fallen derzeit nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (RL 2011/16/EU), die einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten für steuerliche Zwecke vorsieht. Internetbasierte Produkte, Dienstleistungen und Anwendungen, insbesondere solche, die wie Kryptowerte verteilte Netze nutzen, können leicht grenzüberschreitend gehandelt werden. Die steuerlichen Herausforderungen, die dadurch im Hinblick auf den Zugang zu Informationen entstehen, lassen sich nur mit einer engen Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Ländern meistern. Die entsprechenden Grundlagen sollen durch die vorgelegte Änderungsrichtlinie ("DAC 8") geschaffen werden.

Auch wenn die Zusammenarbeitsrichtlinie primär nicht für den Bereich der Mehrwertsteuer gilt (vgl. Art. 2 Abs. 2 RL 2011/16/EU), können die auf der Grundlage dieser Richtlinie erhaltenen Informationen zur Bewertung, Anwendung und Durchsetzung des nationalen Rechts der Mitgliedstaaten auch hinsichtlich der Mehrwertsteuer verwendet werden (vgl. Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 1 RL 2011/16/EU, EU-UStB 2021, 65). Insoweit hat diese Richtlinie durchaus auch Bedeutung für den Bereich der Mehrwertsteuer.

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