RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur[*]

Der sog. Reemtsma-Anspruch ist seit vielen Jahren fester Bestandteil der Rechtsprechung, eine gesetzliche Regelung steht in Deutschland allerdings nach wie vor aus. Das FG Münster legt dem EuGH nun Fragen vor, mit denen es einzelne der vielen ungeklärten Details i.Z.m. dem Reemtsma-Anspruch klarstellen lassen will. Insbesondere geht es um die Anspruchskonkurrenz zwischen der Steuerberichtigung nach § 14c UStG und dem Reemtsma-Anspruch. Ein wichtiger Beschluss mit evtl. weitreichenden Folgen für das nationale Verständnis der Mehrwertsteuer.

[*] RA StB Georg von Streit ist in Bonn tätig, RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur. ist Partner bei der KMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH München/Düsseldorf.

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