Es sollte auf eine genaue Dokumentation der als Vergleichsobjekt herangezogenen Transaktion als auch möglicher Anpassungsmaßnahmen geachtet werden, um diese in einer Betriebsprüfung verteidigen zu können. Außerdem kann es sich anbieten, die mithilfe der Preisvergleichsmethode gewonnenen Ergebnisse zusätzlich mit einer zweiten Methode zu hinterlegen. So kann etwa auf der Grundlage dieser Preise die Höhe des Gewinnaufschlags auf die Kosten im Rahmen der Kostenaufschlagsmethode ("Kostenaufschlagsmethode") festgelegt werden, um einen Hinweis auf die Höhe dieser Größe zu haben, wenn keine Preisvergleiche mehr durchgeführt werden können.

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