Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde als nationale Umsetzung von DAC 7 eingeführt, um die steuerliche Transparenz von digitalen Plattformen zu verbessern. Es verpflichtet Plattformbetreiber, spezifische Informationen über ihre Anbieter und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die einschlägigen Bußgeldvorschriften im PStTG legen fest, dass Verstöße gegen die Registrierungs- und Meldepflichten Ordnungswidrigkeiten darstellen und mit Geldbußen belegt werden können. Die genaue Auslegung der Vorschriften wirft jedoch noch Fragen auf. Es ist wichtig für Plattformbetreiber, insbesondere die Meldepflichten des Plattformen-Steuertransparenzgesetz zu beachten und die notwendigen Verfahren zur Überprüfung der Informationen umzusetzen. Verstöße gegen diese Pflichten können zu Ordnungswidrigkeiten führen. Zudem sollten Händler prüfen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige für nicht ordnungsgemäß erklärte Einkünfte sinnvoll ist, da das Risiko einer Entdeckung durch das Finanzamt besteht. Insgesamt hat die Einführung von DAC 7 und des PStTG das Ziel, die steuerliche Transparenz im Zusammenhang mit digitalen Plattformen zu verbessern und Steuerhinterziehung entgegenzuwirken. Die genaue Umsetzung bzw. die Auslegung dieser Vorschriften werden jedoch in der Praxis noch weiter diskutiert werden müssen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Vorschriften rechtlich wie tatsächlich umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie für den Onlinehandel haben werden.

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