Wie vorstehend erläutert, beschränkt sich das Plattformen-Steuertransparenzgesetz nicht auf die reine Pflicht zur Meldung von Informationen an das BZSt, sondern umfasst zahlreiche weitergehende Pflichten. Um diese weitreichenden Vorgaben ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllen zu können, sollten sich betroffene Plattformbetreiber frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen und sich auf die bevorstehenden Pflichten vorbereiten. Dazu gehört u. a. die Implementierung geeigneter Prozesse bspw. im Rahmen eines wirksamen Tax CMS.

Auf den entsprechenden Plattformen tätige Anbieter werden sich zukünftig auf verstärkte Nachfragen von Plattformbetreiber und Finanzverwaltung einstellen müssen. Um diesen gerecht zu werden, empfiehlt sich eine entsprechende Dokumentation der Tätigkeiten.

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