Meldung von Plattformbetreibern
Plattformbetreiber müssen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung über amtlich bestimmte Schnittstellen Meldungen abgeben. Mit dem aktuellen BMF-Schreiben wurde nun der amtlich vorgeschriebene Datensatz gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 PStTG bekanntgegeben. Erläutert wird u.a.
- Datenübermittlung über die DIP-Schnittstelle für Massendatenmelder
- Aufbau der zu meldenden Daten nach DPI-XML-Schema v.1.00 der OECD
- Erstmalige Anwendung
BMF, Schreiben v. 15.11.2023, IV B 6 - S 1316/21/10019 :034
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3495
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.471
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
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Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
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Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
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Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026