Meldung von Plattformbetreibern
Plattformbetreiber müssen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung über amtlich bestimmte Schnittstellen Meldungen abgeben. Mit dem aktuellen BMF-Schreiben wurde nun der amtlich vorgeschriebene Datensatz gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 PStTG bekanntgegeben. Erläutert wird u.a.
- Datenübermittlung über die DIP-Schnittstelle für Massendatenmelder
- Aufbau der zu meldenden Daten nach DPI-XML-Schema v.1.00 der OECD
- Erstmalige Anwendung
BMF, Schreiben v. 15.11.2023, IV B 6 - S 1316/21/10019 :034
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4835
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
986
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
812
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7276
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
627
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
465
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
441
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
386
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
358
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
340
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
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