Mit dem am 20.12.2022 beschlossenen Plattformen-Steuertransparenzgesetz[1] (kurz: PStTG) erfolgte die bis zum 31.12.2022 erforderliche Umsetzung der sog. DAC7-Richtlinie[2] der EU in nationales Recht. Die insgesamt 29 Paragraphen verpflichten Betreiber digitaler Plattformen, den Finanzbehörden Informationen über die von Anbietern auf der Plattform erzielten Vergütungen zu melden. Finanzbehörden sollen dadurch länderübergreifend einen besseren Zugang zu Informationen erhalten, die sie für die Besteuerung von Einkünften, die unter Verwendung von digitalen Plattformen erwirtschaftet werden, benötigen. Damit sollen Steuerausfälle vermieden werden, die dadurch entstehen, dass die auf den Plattformen tätigen Anbieter ihre dort erzielten Einnahmen nicht bzw. nicht vollständig erklären.

[1] Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG v. 20.12.2022, BGBl 2022 I S. 2730.
[2] RL (EU) 2021/514 v. 22.3.2021 zur Änderung der RL (EU) 2011/16 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung („DAC7-Richtlinie).

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