RD Andreas Brunckhorst[*]

Klimawandel und Klimaschutz sind die großen Herausforderungen unserer Zeit. Der Gesetzgeber hat aufgrund dessen zahlreiche Maßnahmen verabschiedet, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Bei alledem ist Strom aus erneuerbaren Quellen ein wesentlicher Baustein. Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Ladestationen erfreuen sich bei Verbrauchern angesichts finanzieller Unterstützung und der Möglichkeit, die eigenen Stromkosten zu mindern, großer Beliebtheit. Der Beitrag erörtert in Bezug auf Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Ladestationen in Eigenheimen die Fragen, ob selbständige oder unselbständige Wirtschaftsgüter vorliegen und ob Betriebs- oder Privatvermögen besteht.

[*] RD Andreas Brunckhorst ist Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Der Beitrag ist nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst und gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder.

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