Dipl.-Finw. (FH) Karsten Warnke, StB[*]

Zum 1.5.2023 wurde das sog. 49 EUR-Ticket/Deutschland-Ticket eingeführt, mit dem Reisende den ganzen Monat alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs nutzen können. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Deutschland-Ticket steuerfrei erstatten, wenn es für Dienstreisen genutzt wird und die Kosten für Einzelfahrscheine im jeweiligen Monat höher wären. Darüber hinaus sind die Regelungen des § 3 Nr. 15 EStG anwendbar, da die Fahrberechtigung nur für den ÖPNV gilt. Wird das Deutschland-Ticket als sog. Job-Ticket vom Arbeitgeber mit mindestens 25 % bezuschusst, wird deutschlandweit einheitlich ein Rabatt i.H.v. 5 % auf den Kaufpreis gewährt. Im nachfolgenden Beitrag wird dargestellt, worauf zu achten ist, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Deutschland-Ticket zur Verfügung stellen oder ganz oder teilweise bezuschussen.

[*] Der Autor ist in leitender Funktion im Bereich Steuern eines Konzerns tätig.

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