Für das in den Monaten Juni, Juli und August 2022 geltende 9 EUR-Ticket hatte die Finanzverwaltung eine Jahresbetrachtung für die Arbeitgeberzuschüsse zugelassen und beanstandete es nicht, wenn in den 3 Monaten der Geltung des 9 EUR-Tickets Arbeitgebererstattungen die Aufwendungen des Mitarbeiters für den ÖPNV ggf. überstiegen. Es durften aber – bezogen auf das Kalenderjahr 2022 – insgesamt nicht mehr als die Aufwendungen des Mitarbeiters steuerfrei erstattet werden[7].

Beachten Sie: Für das Deutschland-Ticket ist bislang keine vergleichbare Regelung geplant.

Beraterhinweis Arbeitgeber müssen darauf achten, dass sie Mitarbeitern, die ihr bestehendes Job-Ticket in ein Deutschland-Ticket umwandeln, nur die tatsächlichen Aufwendungen für das Job-Ticket steuerfrei erstatten. Dies gilt insbesondere, wenn das bestehende Job-Ticket bereits als Jahresticket erstattet wurde.

[7] Vgl. BMF v. 30.5.2022 – IV C 5 - S 2351/19/10002 :007 – DOK 2022/0538840, BStBl. I 2022, 92 = EStB 2022, 261 (Günther).

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