Die Lohnsteuer-Richtlinien 2002 in der Fassung vom 11. Oktober 2001 (BStBl I Sondernummer 1/2001), geändert durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 vom 8.10.2003 (BStBl I S. 455) - Lohnsteuer-Richtlinien 2004 -, sind mit den Abweichungen, die sich aus der Änderung von Rechtsvorschriften für die Zeit bis 31.12.2004 ergeben, letztmals anzuwenden für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1.1.2005 enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer vor dem 1.1.2005 zufließen.

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