Rn. 233

Stand: EL 142 – ET: 04/2020

Durch Art 9 des Gesetzes haben sich mehrere Änderungen u Ergänzungen beim Kindergeld nach dem EStG ergeben, so bei § 31 S 4 EStG, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG, § 62 Abs 1a EStG (idR kein Kindergeld für die ersten drei Monate bei EU-/EWR-Bürgern) und § 68 Abs 57 EStG nF; zudem ist § 71 EStG (vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes) neu eingefügt worden.

Im Einzelnen wird auf die Kommentierung hierzu verwiesen.

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