Rn. 114

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Wegen der höheren Grenze für Bilanzierer in § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst a EStG aF war zu überlegen gewesen, ob man von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG zur Bilanzierung hätte übergehen sollen (Wechsel der Gewinnermittlungsart; Wessling/Romswinkel, StBg 2007, 177; Kulosa, DStR 2008, 131; Meyer/Ball, FR 2009, 641). Dann wäre die BV-Grenze nach § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst a EStG aF iHv TEUR 235 (s Rn 80) zu beachten gewesen. ME mussten aber auch sämtliche sonstigen Auswirkungen eines Wechsels der Gewinnermittlungsart vorher genau bedacht werden (glA Krudewig, NWB 37/2013, 2946), zB ua die idR 3-jährige Bindung an die Bilanzierung, s H 4.6 EStH 2020 "erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart").

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge