Rn. 218

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

§ 7g Abs 5ff EStG räumt dem StPfl ein Wahlrecht ("können") ein, ob er von der Sonderabschreibung Gebrauch machen will oder nicht. Dies betrifft nur die StB.

 

Rn. 219

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Bei PersGes übt diese und nicht der einzelne Gesellschafter dieses Wahlrecht aus (§ 7a Abs 7 EStG) (Lechner/Bührer, NWB 23/2016, 1712). Bei unterjährigen Gesellschafterwechseln können Verluste aufgrund der Sonderabschreibung nach § 7g Abs 57 EStG wahlweise verteilt werden (Lechner/Bührer; NBW 23/2016, 1712):

  • zeitanteilig oder
  • entsprechend den Beteiligungsverhältnissen am Bilanzstichtag.

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