Rn. 61

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

"Herstellung" meint wie sonst auch, dass der StPfl das WG (hier: die Wohnung) auf eigene Rechnung und Gefahr herstellt/herstellen lässt und das Baugeschehen beherrscht (s § 7 Rn 347 Fn 1 (Handzik) mit Nachweis zur Rspr).

 

Rn. 62

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Da der Gesetzgeber neue Mietwohnungen fördern will, braucht er das Tatbestandsmerkmal "Herstellung" nicht weiter ergänzen, da durch die Herstellung neue Wohnungen entstehen. § 7b Abs 2 Nr 1 EStG lässt es dabei ausreichen, wenn in einem bereits bestehenden Gebäude neuer Wohnraum entsteht.

 

Rn. 63

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Die hergestellten Objekte können sich im PV oder BV befinden (s Rn 31–33).

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