Rn. 355
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Beim Abschreibungszeitraum iRd § 7 Abs 4 EStG ist zu unterscheiden:
Abschreibung nach § 7 Abs 4 EStG | Qualifizierung |
---|---|
S 1 | Abschreibung nach fiktiver (= gesetzlich vorgegebener1) Nutzungsdauer |
S 2 | Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer |
1 durch Angabe der Prozentsätze ergibt sich mittelbar der Abschreibungszeitraum (BFH BFH/NV 2020, 561)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen