Rn. 133
Stand: EL 158 – ET: 06/2022
§ 4k Abs 6 EStG setzt Art 2 Abs 9 Unterabs 2 Buchst c ATAD um und regelt den persönlichen Anwendungsbereich der Norm (hierzu auch s Rn 18–21).
Gemäß § 4k Abs 6 S 1 EStG finden § 4k Abs 1–5 EStG nur dann Anwendung, sofern die Tatbestände der jeweiligen Absätze zwischen
- nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder
- Unternehmen und deren Betriebstätte verwirklicht werden, oder
- eine sog strukturierte Gestaltung vorliegt.
Rn. 134–135
Stand: EL 158 – ET: 06/2022
vorläufig frei
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