Rn. 11

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Bei dem Pensionsfonds handelt es sich um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Dieses in § 236 Abs 1 VAG (Eingangssatz) geregelte Erfordernis befindet sich ebenfalls in der arbeitsrechtlichen Definition des Pensionsfonds in § 1b Abs 3 S 1 BetrAVG. Eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung ist eine selbstständige Rechtspersönlichkeit. Damit liegt kein Pensionsfonds vor, wenn ein Unternehmen BV für die betriebliche Altersversorgung separiert; so zB im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA, s Rn 14).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge