Rn. 21

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Der sogenannte permanente LStJA ist lediglich ein modifizierter LSt-Abzug im laufenden LSt-Abzugsverfahren und kein LStJA iSd § 42b Abs 1 EStG, auch wenn § 39b Abs 2 S 12 EStG hinsichtlich der Zulässigkeit des sogenannten permanenten LStJA auf § 42b Abs 1 EStG verweist.

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