Gaillinger, Buchung geringwertiger WG nach dem UnternehmensteuerreformG 2008, BBK vom 06.07.2007, F 13, 5021;

Hörster, Sofortabzug geringwertiger WG, NWB vom 13.08.2007, F 3, 14 665;

Nacke, Gesetzentwurf zum WachstumsbeschleunigungsG, DB 2009, 2507;

Nacke, WachstumsbeschleunigungsG, StuB 2010,1 59;

Kanzler, Irritationen um das Wahlrecht auf Sofortabschreibung, NWB 2010, 746;

Apitz, Zweifelsfragen zur bilanziellen Behandlung sog GWG und zum Sammelposten, StBW 2010, 939;

Ortmann-Babel/Bolik, Das BMF-Schreiben vom 30.09.2010 zur GWG-Bilanzierung, StuB 2010, 872.

Verwaltungsanweisungen:

BMF vom 30.09.2010, BStBl I 2010, 755 (Bilanzsteuerliche Behandlung von GWG, Sammelposten).

 

Rn. 1650

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Nachdem durch das UnternehmensteuerreformG (UntStRefG) 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) die steuerliche Behandlung von GWG für den Zeitraum ab 2008 neu geregelt wurde, hat der Gesetzgeber durch das JStG 2008 vom 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) diese Regelung auch für den Überschussrechner verbindlich gemacht (s § 4 Abs 3 S 3 EStG nF). Durch das UntStRefG 2008 wurde das Wahlrecht in § 6 EStG, die AK bzw HK für GWG bis zu einem Wert von 410 EUR sofort in voller Höhe als BA abzuziehen oder auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen, abgeschafft. Anstelle dessen ist nunmehr nur die zwingende Regelung des § 6 Abs 2 und 2a EStG geschaffen worden, die aufgrund ihrer Stellung in § 6 EStG nur für WG gilt, die nach § 4 Abs 1 oder § 5 EStG als BV anzusetzen sind. Deshalb wurde die Geltung für die Einnahme-Überschussrechnung durch die Änderung des § 4 Abs 3 S 3 EStG nachgeholt (BR-Drucks 544/07, 11). Zwar konnten GWG, wie in § 6 EStG aF geregelt, auch bisher bei der Einnahme-Überschussrechnung berücksichtigt werden; jedoch erfolgte dies allein auf Grundlage einer Verwaltungsanweisung in R 6.13 Abs 3 EStR 2005.

Die Neuregelung beinhaltet aber nicht nur vorteilhafte Vorgaben, so dass eine gesetzliche Regelung für erforderlich erachtet wurde (BR-Drucks 544/07, 11; BT-Drucks 16/6739, 31).

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