Rn. 15

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Aufgrund der umgekehrten isolierenden Betrachtungsweise können ausländische Einkünfte iSd § 34d Nr 1 EStG auch solche sein, wenn es sich nach Fall 2 isoliert betrachtet um solche der in § 34d Nr 3, 4, 6, 7, 8 Buchst c EStG genannten Art handelt (zB solche aus VuV) und sie nach Maßgabe dieser Vorschriften im Ausland erzielt werden, soweit sie zu den Einkünften aus LuF gehören, auch wenn sie nicht durch eine im ausländischen Staat betriebene LuF (§ 34d Nr 1 EStG Fall 1) erzielt werden.

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