Rn. 124
Stand: EL 144 – ET: 07/2020
Nur laufende Gewinne können pauschalversteuert werden (BMF BStBl I 1984, 252), nicht etwa Einkünfte
- aus der Veräußerung einer Betriebsstätte (§ 12 AO);
- von Anteilen an einer PersGes;
- von Anteilen an einer Tochtergesellschaft
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