Rn. 124

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Nur laufende Gewinne können pauschalversteuert werden (BMF BStBl I 1984, 252), nicht etwa Einkünfte

  • aus der Veräußerung einer Betriebsstätte (§ 12 AO);
  • von Anteilen an einer PersGes;
  • von Anteilen an einer Tochtergesellschaft

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