Rn. 567
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Auf der elektronischen LSt-Bescheinigung sind die steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse und Vergütungen bei doppelter Haushaltsführung zu vermerken (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 10 EStG).
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