Rn. 2600l

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Für die Steuerbefreiung ist es ohne Belang, wie der erzeugte Strom verwendet wird; er kann also auch vollständig in das öffentliche Stromnetz, zum Aufladen eines privaten oder betrieblich genutzten E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt werden (BT-Drucks 457/22, 98).

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