Rn. 1678

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Nur die Überlassung zur Nutzung durch den ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten ist steuerfrei (R 3.45 S 4 LStR 2023).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge