Rn. 2020b

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

 
Fall des § 3 Nr 58 EStG betrifft Erläuterung dazu
Fall 1 Wohngeld nach WohngeldG s Rn 2021–2022
Fall 2 Sonstige Leistungen aus öffentlichen Haushalten oder Zweckvermögen zur Senkung der Miete oder Belastung iSd § 11 Abs 2 Nr 4 WoGG s Rn 20232023a
Fall 3 Öffentliche Zuschüsse zur Deckung laufender Aufwendungen für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus/ETW, soweit die Zuschüsse die Vorteile aus einer entsprechenden Förderung mit öffentlichen Mitteln nach dem II. WobauG, WohnraumförderungG oder einem LandesG zur Wohnraumförderung nicht überschreiten s Rn 2024–2027
Fall 4 Zinsvorteile bei Darlehen, die aus öffentlichen Haushalten gewährt werden, soweit die Zinsvorteile die Vorteile aus einer entsprechenden Förderung mit öffentlichen Mitteln nach dem II. WobauG, WohnraumförderungG oder einem LandesG zur Wohnraumförderung nicht überschreiten s Rn 20282028c
Fall 5 Zuschuss für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren nach den Regelungen zum Stadtumbau Ost in den Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art 104a Abs 4 GG zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen s Rn 2029–2049

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge