Rn. 2029

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Das StÄndG 2001 (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794) erweiterte in Art 1 Nr 3a den § 3 Nr 58 EStG (ab VZ 2001) um Zuschüsse für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren nach den Regelungen zum Stadtumbau Ost in den Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art 104a Abs 4 GG zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen.

 

Rn. 2030

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Mit dem Programm "Stadtumbau Ost" wollten Bund und Länder auf den Wohnungsleerstand in den neuen Bundesländern reagieren. Zuschüsse wurden für die Modernisierung/Instandsetzung von Wohnungen mit mehr als 70 qm Wohnfläche über 8 Jahre als Ergänzung zur ab 01.01.2006 durch Art 1 des Gesetzes zur Abschaffung der EigZul vom 22.12.2005, BGBl I 2005, 3680 abgeschafften EigZul gewährt. Dabei ist die Förderung unabhängig von der Wohnungsgröße und dem Investitionsvolumen. Die Höchstförderung beträgt TEUR 15 bei 120 qm Wohnfläche mit TEUR 75 Investitionskosten. Es gelten die Einkommensgrenzen nach § 5 EigZulG. Die Zuschüsse sind gebunden an Investitionen, die vom Erwerber selbst oder vor dem Erwerb durch Bauträger vorgenommen worden sind. Der Objekterwerb darf erst nach dem 31.12.2001 stattgefunden haben. Die Förderung ist beschränkt auf Sanierungs-, Erhaltungs-, Kerngebiete und dort auf Altbauten bis Baujahr 1948 sowie denkmalgeschützte Gebäude der Jahre 1949–1959. Das Programmvolumen im Zeitraum 2002–2004 beträgt 51 Mio EUR pa, es wird von Bund und Ländern je hälftig finanziert.

Zwischen 2002 bis einschließlich 2016 wurden lt www.staedtebaufoerderung.info (Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) insgesamt mehr als 5,1 Mrd EUR für den Stadtumbau Ost zur Verfügung gestellt, davon alleine rund 1,7 Mrd EUR aus dem Haushalt der Bundesregierung. Seit Beginn des Programms wurden über 490 Städte und Gemeinden mit insgesamt fast 1.200 Stadtumbaumaßnahmen gefördert.

 

Rn. 2031

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Laut www.staedtebaufoerderung.info (s Rn 2030) wurde dieses 2002 gestartete (s Rn 2030) Programm im Jahre 2017 zusammen mit dem Bund-Länder-Programm "Stadtumbau West" zum Programm "Stadtumbau" zusammengeführt. Damit ist § 3 Nr 58 EStG Fall 5 ab 2017 obsolet, da es ab dann dieses Programm nicht mehr gibt.

 

Rn. 2032–2049

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge