Rn. 1120

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

§§ 3 Nr 29 EStG berücksichtigt internationale Gepflogenheiten (s Rn 5) und stellt das Gehalt und die Bezüge diplomatischer Vertreter ausländischer Staaten sowie ausländischer Konsularbeamten steuerfrei. Die Vorschrift wird jedoch überlagert (§ 2 AO) durch

  • das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961 (BGBl II 1964, 959), in Kraft getreten am 11.12.1964 (WÜD) sowie
  • das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24.04.1963 (BGBl II 1969, 1587), in Kraft getreten am 07.10.1971 (WÜK).

Zum Inhalt beider Abkommen s H 3.29 EStH 2021.

 

Rn. 1120a

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 29 EStG ist seit VZ 1994 eingeschränkt und an das WÜD und WÜK angeglichen (s Rn 1121ff). Dies bedeutet (auch s Rn 1123, 1126):

 
  Steuerfrei (= S 1) Nicht steuerfrei (= S 2)
§ 3 Nr 29 Buchst a EStG Das Gehalt und die Bezüge, die die diplomatischen Vertreter ausländischer Staaten, die ihnen zugewiesenen Beamten und in ihren Diensten stehenden Personen erhalten Falls es sich bei den Empfängern des Gehalts/der Bezüge in der Spalte "steuerfrei" um deutsche Staatsangehörige oder um im Inland ständig ansässige Personen handelt
§ 3 Nr 29 Buchst b EStG Das Gehalt und die Bezüge der Berufskonsuln, der Konsulatsgehörigen und ihres Personals, soweit sie Angehörige des Entsendestaates sind Falls es sich bei den Empfängern des Gehalts/der Bezüge in der Spalte "steuerfrei" um Personen handelt, die im Inland ständig ansässig sind oder außerhalb ihres Amtes oder Dienstes einen Beruf, ein Gewerbe oder eine andere gewinnbringende Tätigkeit ausüben
 

Rn. 1120b

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Mit anderen Worten: Was steuerfrei ist, sagen jeweils die S 1 von § 3 Nr 29 Buchst a und b EStG, was nicht steuerfrei ist, findet sich jeweils in S 2 (Regel-Ausnahme-Technik).

 

Rn. 1120c

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Aufgrund des Vorrangs von WÜD und WÜK ist § 3 Nr 29 EStG idR deklaratorisch (glA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 104, 41. Aufl 2022).

 

Rn. 1120d

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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.

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