Rn. 26

Stand: EL 141 – ET: 02/2020

Steuerfrei bleibende Veräußerungsgewinne sind bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen (BFH BStBl II 1976, 360) und führen daher zu einer entsprechenden Minderung der Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag.

 

Rn. 27

Stand: EL 141 – ET: 02/2020

vorläufig frei

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