Rn. 457
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Bei einer Kapitalherabsetzung erfolgt die Rückzahlung von Nennkapital. Die Herabsetzung des Nennkapitals einer KapGes ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der KapGes iSd § 20 Abs 2 EStG (BMF vom 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 92).
Nennkapital ist das gesellschaftsrechtlich gebundende EK der KapGes:
- bei der AG Grundkapital,
- bei der GmbH Stammkapital und
- bei der Genossenschaft Geschäftsguthaben.
Rückzahlungen von Nennkapital berühren grds nur den Vermögensstamm und stellen keine Früchte des Vermögens dar. § 20 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG erfasst ausnahmsweise Rückzahlungen von Nennkapital, das aus der vorangegangenen Umwandlung von Gewinnrücklagen entstanden ist.
Rn. 458
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Für die Herabsetzung des Kapitals, die jedenfalls an gesetzliche Vorschriften gebunden ist, gibt es drei Formen:
- ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222–228 AktG, § 58 GmbHG); Zweck ist die Rückzahlung von Nennkapital;
- vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229–236 AktG, §§ 58a–58f GmbHG); Zweck ist die Sanierung (es entsteht kein stpfl Bezug, da es an einem geldwerten Vorteil für die Gesellschafter fehlt), s Rn 460;
- Einziehung von Aktien (§§ 237–239 AktG, § 34 GmbHG iVm § 58 GmbHG); s Rn 467.
Rn. 459
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Auch eine Kapitalherabsetzung vor Eintragung ins HR führt zu Einnahmen, sofern die Gesellschafter bis zum Zeitpunkt der Kapitalrückzahlung alles getan haben, was notwendig ist, um die Eintragung herbeizuführen (BFH vom 29.06.1995, BStBl II 1995, 725 mwN); anderenfalls liegt eine vGA nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG vor.
Rn. 460
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Wird eine Kapitalherabsetzung zu Sanierungszwecken bei der Gesellschaft und nicht für Ausschüttungen verwendet, werden vom Gesellschafter keine stpfl Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG erzielt. Dies gilt in gleichem Maße bei der Kapitalherabsetzung einer AG als auch einer GmbH, wenn die Herabsetzungsbeträge zum Ausgleich von Verlusten oder Wertminderungen verwendet oder in die Rücklage eingestellt werden.
Rn. 461–463
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vorläufig frei
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