Rn. 640

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Die Beteiligung muss zum BV gehören und im Laufe eines Wj veräußert werden (R 16 Abs 3 S 6 EStR 2012; enger Stuhrmann in K/S/M, § 18 EStG Rz D 52: Abwicklung innerhalb eines Kj). Problematisch ist, ob die KapGes selbst die Tätigkeitsvoraussetzungen des § 18 EStG erfüllen muss (so Brandt in H/H/R, § 18 EStG Rz 366 (Februar 2020); Stuhrmann in K/S/M, § 18 EStG Rz D 52; Wacker in Schmidt, § 18 EStG Rz 251); mE ist das sowohl nach dem Wortlaut wie dem Sinn und Zweck der Vorschrift nicht der Fall, vielmehr muss es genügen, wenn die Beteiligung nach den oben angegebenen (s Rn 470ff) strengen Voraussetzungen zum BV des Freiberuflers gehört, was nur dann der Fall ist, wenn sie – dem Wortlaut der Vorschrift entsprechend – seiner selbstständigen Tätigkeit dient.

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