Rn. 156

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Bei der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft besteht grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch. In diesem Wege kann ein Ehegatte dem anderen Ehegatten im Rahmen dieses zustehenden Ausgleichsanspruchs auch eine maßgebliche Beteiligung an einer KapGes iSd § 17 EStG übertragen. Dieser Vorgang ist als Veräußerung anzusehen (Vogt in Brandis/Heuermann, § 17 EStG Rz 434 (Dezember 2022); Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 63). Als Veräußerungspreis gilt der Wert der Gegenleistung, somit der Zugewinnausgleichsanspruch (BFH vom 30.03.2011, IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323).

Ggf kann eine zeitnahe Rückübertragung von Anteilen, die im Zuge eines Zugewinnausgleichs übertragen wurden, aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses den entstandenen Veräußerungsgewinn entfallen lassen, wenn die Eheleute im Rahmen der Neuregelung ihrer Vermögensverhältnisse von einem nicht steuerbaren Vorgang ausgingen (Rev anhängig, Az BFH IX R 4/23 zu FG Nds vom 14.12.2022, 9 K 162/21, nrkr).

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