Rn. 508

Stand: EL 138 – ET: 09/2019

Der Wert der WG des BV, die nicht wesentlich sind, und die der Erwerber nicht übernimmt, erhöht den begünstigten Veräußerungsgewinn, unabhängig davon, ob der Veräußerer die WG ins PV übernimmt oder ob er sie auf andere Weise veräußert. Das folgt aus § 16 Abs 3 S 6 u 7 EStG, die den Veräußerungstatbestand insoweit ergänzen (FG SAnh v 25.09.2014, 6 K 1008/08; Kobor in H/H/R, § 16 EStG Rz 405 (Februar 2013)). Werden wesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehalten, fehlt es bereits am Tatbestand der Betriebsveräußerung, s Rn 151ff.

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