Schrifttum:

Woerner, Das gewerbliche BV, insb bei PersGes und ihren Gesellschaftern, BB 1976, 220;

Raupach, Die PersGes im ESt-Recht: Einheit der Gesellschaft oder Vielheit von Gesellschaftern, FR 1976, 233;

Kruse (Hrsg), Die Grundprobleme der PersGes im Steuerrecht 1979;

Döllerer, Die Bilanz der PersGest und ihrer Gesellschafter – Chaos oder System?, DStZ 1980, 259;

Knobbe-Keuk, Die steuerliche "Gesamtbilanz" bei einer PerGes, DStR 1980, 423;

Weber-Grellet, Die Gesamthand im ESt-Recht, DStR 1982, 699; DStR 1983, 16;

Bordewin, Mitunternehmerbesteuerung im Spannungsfeld zwischen Einheit der Gesellschaft und Vielheit der Gesellschafter, StbJb 1982/83, 181;

Döllerer, Neues Steuerrecht der PersGes, DStZ 1983, 179;

Lempenau, Neuere Entwicklung zur steuerlichen Behandlung der Mitunternehmerschaft aus der Sicht des Beraters, StbJb 1982/83, 201;

Schwichtenberg, "Gewinnanteil" – ein völlig neuer Ausdruck, FR 1983, 398;

Bordewin, Post mortem Bilanzbündeltheorie – Freud und Leid der Einheit der PersGes, DStZ 1983, 487;

Groh, § 39 AO und die Gewinnermittlung für Mitunternehmer, JbFfSt 1983/84, 255;

Thiel, Die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft, StuW 1984, 104;

Schwichtenberg, Stärkere Verselbstständigung der PersGes?, Wpg 1985, 225;

Best, Einkünftequalifikation und Gewinnermittlung bei der PersGes, DStR 1991, 1545;

Haas, Ist die Bilanzbündeltheorie tatsächlich überholt?, DStR 1997, 1706.

Verwaltungsanweisungen:

Hierzu s vor § 1 Rn 129 und speziell s Rn 21.

1. Grundsatz der einheitlichen Bilanzierung und Bewertung und dessen gesellschafterbezogene Durchbrechung

Schrifttum:

Strahl, Die Übertragung stiller Reserven gemäß § 6b EStG in der Entwurfsfassung des UntStFG, FR 2001, 1154;

Schiffers, Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG, GmbH-StB 2002, 133;

Strahl, Hinweise zur steuerneutralen Übertragung begünstigter WG gemäß § 6b EStG – Gestaltungschancen und Gestaltungsfallen, FR 2005, 797;

Eisele/Knobloch, zur Maßgeblichkeit der HB für die StB bei der Übertragung einer Reinvestitionsrücklage zwischen einer PersGes und der an ihr beteiligten KapGes, DB 2005, 1349;

Klein, Rücklage nach § 6b EStG bei einer KG nutzen, GStB 2006, 355;

Bolk, Passivierung einer Rücklage nach § 6b EStG nach dem Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft, DStR 2015, 1355;

Rathke/Ritter, Anwendbarkeit des § 6b bei einer GmbH & atypisch Still, NWB 2015, 3014;

Neu/Hamacher, Bilanz- und gewerbesteuerrechtliche Fragen und Risiken der Bildung und Auflösung von 6b-Rücklagen bei Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils, GbmHR 2016, 1;

Hänsch, §-6b-Rücklage bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, BBK 2016, 183.

Verwaltungsanweisungen:

OFD Mchn/Nbg v 30.04.1999, S 2139–36 St 42, FN-IDW 1999, 407 (6b-Rücklage: Übertragung eines begünstigten Veräußerungsgewinns von einer KapGes auf WG einer PersGes);

OFD Koblenz v 23.12.2003, S 2139/S 2139a A, DStR 2004, 314 (Identität des veräußerten und des angeschafften/hergestellten WG); FinMin SchlH v 02.09.2014, DStR 2014, 2180 (§ 6b bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils);

R 6b.2 EStR 2012.

 

Rn. 60

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Der neueren Rspr ist in Abkehr vom Gedankengut der Bilanzbündeltheorie die Einsicht zu entnehmen, dass die Einkünfte iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG wegen der relativen Verselbstständigung des Gesellschaftsvermögens und der begrenzten eigenen zivilrechtlichen Rechtszuständigkeit der Gesamthands-PersGes (s Rn 12b) aufgrund eines gemeinschaftlichen Vermögensvergleichs und nicht aufgrund je eines Vermögensvergleichs der einzelnen Gesellschafter zu ermitteln sind. Für die Bilanz der PersGes gilt demnach der Grundsatz der einheitlichen Bilanzierung und Bewertung (zB hinsichtlich § 6 Abs 2 EStG, AfA-Methoden, Teilwertabschreibung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen – § 7a Abs 7 EStG –, Bildung von Rückstellungen etc): BFH BStBl II 1986, 910, 913.

Dieser Grundsatz der einheitlichen Bilanzierung und Bewertung ist wegen des Transparenzprinzips (s Rn 12c) gesellschafterbezogen eingeschränkt bei Steuervergünstigungen nach § 6b, § 7h EStG (s § 6b Rn 13 (Müller/Dorn)), zB bei der anteilig zulässigen Übertragung einer §-6b-Rücklage, die bei der PersGes selbst gebildet wurde, auf WG im Eigen- oder Sonder-BV des/der Gesellschafter oder eine Schwester-PersGes: wegen denkbarer Varianten im Einzelnen s BFH v 09.11.2017, BStBl II 2018, 575 Rz 27 und s die vielfältigen Beispiele zu ggf notwendigen Ergänzungsbilanzen unter s Rn 64, dort Einzelerläuterungen, dort zu (3) (a)–(d). Aus der gesellschafterbezogenen Anwendung des § 6b EStG folgt, dass das Wahlrecht zur Rücklagenbildung jedem Gesellschafter einer PersGes bei Veräußerung von WG des Gesamthandsvermögens einzeln zusteht und von den Gesellschaftern auch unterschiedlich ausgeübt werden kann.

Die gesellschafterbezogene Auslegung des § 6b EStG eröffnet somit zwar Übertragungsmöglichkeiten in beide Richtungen (anteilig aus der PersGes in eine andere PersGes oder in Sonder-BV oder BV Eigenbetrieb des Gesellschafters bzw umgekehrt), frühest möglicher Zeitpunkt für eine gesellschafterbezogene Übertragung aus der PersGes in ein anderes/aus einem anderen BV in die PersGes (inkl Sonder-BV) ist aber immer die vorher...

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